Nordwestschweizer IV-Stellen


Für die Nordwestschweizer IV-Stellen (BL, BS, SO, AG, BE) erbringen wir folgende Leistungen:

Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen
Entsprechend dem in der Invalidenversicherung geltenden Grundsatz «Eingliederung vor Rente» nehmen Versicherte in der Regel an Eingliederungsmassnahmen teil, die geeignet sind, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

- Abklärungen 4 Wochen (der Eingliederungsfähigkeit nach Art. 69 Abs. 3 IVV)
- Abklärungen 1 – 3 Monate (im Rahmen der Berufsberatung nach Art. 15 IVG)
- IV-Anlehre / PrA INSOS (Praktische Ausbildung nach INSOS)
- Erstmalige berufliche Grundbildung nach Art. 17 BBG (EBA/EFZ)
- Begleitete berufliche Ausbildung / Ausbildungsplätze im 1. Arbeitsmarkt (Supported Education)
- Umschulung
- Arbeitstraining (3 - 6 Monate)
- Job Coaching

Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen
Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet.
Belastungstraining
Aufbautraining in der Institution (Schritt 1)
Aufbautraining im 1. Arbeitsmarkt (Schritt 2)
Arbeit zur Zeitüberbrückung
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